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Freie Apothekenwahl – Ein Überblick für Apothekerinnen und Apotheker
Die freie Apothekenwahl ist ein wichtiges Patientenrecht in Österreich. Sie stellt sicher, dass Patienten selbst entscheiden können, in welcher Apotheke sie ihre ärztlichen Verschreibungen einlösen möchten. Um dies zu garantieren, hat der Gesetzgeber klare Regeln im Apothekengesetz (§ 5a ApoG) festgelegt, die unzulässige Beeinflussung und Zuweisung verhindern sollen.
Was bedeutet das für Sie als Apothekerin oder Apotheker?
Was bedeutet ein Verstoß?
Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können mit rechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Ein Verstoß kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.000 Euro, geahndet werden. Als Apothekerin oder Apotheker sollten Sie sich daher strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um die freie Apothekenwahl nicht zu gefährden und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Diese Zusammenfassung soll Ihnen helfen, die gesetzlichen Regelungen zur freien Apothekenwahl besser zu verstehen und in Ihrem Alltag umzusetzen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Apothekerschaft zu wahren und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.
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